
Bundesweites Blockupy-Bündnis
9. Oktober 2014
- Prozess wegen Blockupy-Kessel: Bündnis stellt Antrag auf Berufung in Kassel
- Urteil der Frankfurter Richter würde Polizeiwillkür Tür und Tor öffnen
In der Begründung des Berufungsantrags kritisiert das Bündnis vor allem, dass die Frankfurter Richter wichtige Beweisanträge nicht zugelassen haben. „Es gibt jede Menge Belege dafür, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, die Demonstration kurz vor der Europäischen Zentralbank zu stoppen und einzukesseln. Der Einsatz war rein willkürlich und hatte mit dem Verhalten der Demonstrationsteilnehmer nichts zu tun. Das Frankfurter Gericht jedoch weigerte sich, sich mit diesen Beweisen auch nur zu befassen“, sagte Werner Rätz. Auch offenkundige Widersprüche in den Aussagen der Polizei ließen die Richter unberücksichtigt – obwohl die mündliche Verhandlung klar bestätigte, dass der Polizeikessel eine Falle war: So räumte die Polizei, entgegen bisherigen Behauptung, vor Gericht ein, dass die Entscheidung für den Kessel bereits in einer morgendlichen Besprechung im Polizeipräsidium fiel.
Die offenkundig falsche Gefahrenprognose der Polizei habe die Richter ebenso wenig interessiert wie die Tatsache, dass nahezu alle Verfahren gegen die 943 eingekesselten Bürgerinnen und Bürger eingestellt wurden. Werner Rätz: „Indem das Frankfurter Gericht darauf beharrte, sich nur mit dem kurzen Moment des Polizeieinsatzes selbst zu befassen, nicht aber mit seinem Zustandekommen, ist es eine Würdigung der Gesamtsituation schuldig geblieben.“
Die Demonstration am 1. Juni 2013 richtete sich gegen die europaweite Verarmungspolitik der Troika aus EZB, EU-Kommission und IWF. Schon wenige Minuten nach dem Start stoppte die Polizei mit einem Pfefferspray-Einsatz die Demonstration und kesselte mehr als 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu neun Stunden ein. Dies löste bundesweit einen Sturm der Empörung aus.